Schulgeldrechner
Hier könnt ihr euren monatlichen Schulgeldbetrag ausrechnen.

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ggf. zzgl. negativer Einkünfte. Dieses können Sie Ihrem Einkommenssteuerbescheid entnehmen.

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Sonstige Einünfte sind zum Beispiel Kindesunterhalt, Leistungen nach SGB II (ohne Kosten für Unterkunft und Heizung), Entschädigungen für Verdienstausfall.

Kinder

Bitte beachten Sie: Steht ein Partner der Lebensgemeinschaft in keiner Rechtsbeziehung zum Kind wird sein Einkommen nur bis zur Höhe des Regelsatzes eines Haushaltsangehöhrigen nach sozialhilferechtlichen Vorschriften herangezogen. Siehe Anlage zu § 28 SGB XII.

Angerechnetes Einkommen

0 EUR

Monatliches Schulgeld

110 EUR