EUR
ggf. zzgl. negativer Einkünfte. Dieses können Sie Ihrem Einkommenssteuerbescheid entnehmen.
Sonstige Einünfte sind zum Beispiel Kindesunterhalt, Leistungen nach SGB II (ohne Kosten für Unterkunft und Heizung), Entschädigungen für Verdienstausfall.
Kinder
Bitte beachten Sie: Steht ein Partner der Lebensgemeinschaft in keiner Rechtsbeziehung zum Kind wird sein Einkommen nur bis zur Höhe des Regelsatzes eines Haushaltsangehöhrigen nach sozialhilferechtlichen Vorschriften herangezogen. Siehe Anlage zu § 28 SGB XII.
Angerechnetes Einkommen
0 EUR
Monatliches Schulgeld
110 EUR
+ freiwilliger Betrag